Brockhausen :
Altes, pommersches Adelsgeschlecht, welches in alten Urkunden Brockhuss und Bruckhausen, später auch oft Brockhusen geschrieben wurde. Zuerst kommt urkundlich 1511 und 1512 Jürgen Brockhuss zu Gross-Justin im jetzigen Kr. Cammin vor. Claus v. B. besass 1523, neben Gross-Justin, Zoldekow; 1583 standen der Familie, ausser den genannten Gütern, auch Laskow und Riebitz zu und 1621 belehnte Bogislav XIV. den gewesenen fürstl. altstettinschen Oberhofmarschall, Kriegsrath und Hauptmann zu Colbatz, Claus v. B. mit Gross-Justin, Drammin und Correntin und die Vettern desselben, Michael, Gürge, Hans und Daniel v. B. mit Zoldekow und Riepze.
Auf einem Stammbaume, welcher der Redaction des. N. Preuss. Adelslexicons vorlag, begann die fortlaufende Stammreihe mit David v. B., welcher um 1400 lebte. Das Geschlecht zerfiel früher in die Linien zu Zoltikow, Riebitz und Justin. Die ältere Zoltikowsche Linie ist schon lange erloschen und die Besitzungen derselben gingen auf die Riebitzer und von Letzterer, nach Abgange derselben, auf die Justiner Linie über. Ein Zweig hatte sich übrigens auch nach den Marken und ein anderer nach Sachsen verbreitet.
Als Besitz der Familie nennen die Nachweise zu dem pommerschen Wappenbuche (1849) die Güter im Camminer Kreise: Riebitz a und b, Baldebus , Gross-Justin, b, c und d, Cummin, d, im Neustettiner Kreise Kussow, b. und Lorkenheide und im Dramburger Kreise: Mellen, Mittelfelde, Koentopp, Welchenburg und Carwitz.
Mehrere Sprosse des Geschlechts sind im k. preuss. Staats- und Militairdienste zu hohen Stellen gelangt. Von Siegmund Friedrich Wilhelm v. B., Herrn auf Rützenhagen bei Soldin, verm. mit Gottliebe Amalie v. Küssow stammte Carl Friedrich Christian Georg v. B., gest. 1829, k. preuss. Geh. Staatsminister und aus der Ehe desselben mit Johann Constantia v. Unruh, gest. 1809, entspross der k. preuss. Kammerherr und frühere a. o. Gesandte und bevollm. Minister am k. schwed. Hofe v. B., Herr auf Justin etc.
Quellen: Micrael, VI. S. 335. - Gauhe, I. S. 263. - Brüggemann , I. S. 147. - N. Pr. A.-L. V. S. 75. - Frh. v. Ledebur, I. S. 107 u. III. S.217 u. 218. - Siebmacher, III. 165 - Pomm. W.-B. I. S. 88 u. 89 u. Tab. 33. - Kneschke, 1. 8. 68 u. 69.
Text entnommen aus dem “Neuen allgemeinen Deutschen Adels-Lexicon” von 1929